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In bester Gesundheit Grüßt Sie
Sebastian Winkler
Gesetzlicher Rahmen
Seit 1989 haben die Krankenkassen den Auftrag an der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken. Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber die Vorschrift grundlegend novelliert und die betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflichtleistung der Krankenkassen gemacht (§§ 20a und 20b SGB V).





