Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen in Begleitung und Aufsicht eines Erziehungsberechtigten die Einrichtungen von Rent-a-Trainer (Trainingsbereiche und Ruhebereich) nutzen.
Der Erziehungsberechtigte kann seine Aufsichtspflicht auf andere geeignete volljährige Personen übertragen, wenn der Erziehungsberechtigte Rent-aTrainer-Berlin dies vorab schriftlich mitgeteilt hat.
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen die Einrichtungen von Rent-a-Trainer ohne Begleitung und ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr nur dann nutzen, wenn der Erziehungsberechtigte einer solchen eigenverantwortlichen Nutzung mit untenstehender Erklärung zugestimmt hat.